
Mit Nanotechnologie erwirtschaften Unternehmen Milliarden. Rund 1300 Nanoprodukte gibt es zu kaufen – Tendenz steigend. Sie enthalten so genannte Nanomaterialien: Nanopartikel wehren etwa geruchserzeugende Bakterien im T-Shirt effektiv ab, Kohlenstoff-Nanoröhrchen machen Surfbretter oder Tennisschläger stärker und Nano-Schichten lassen Schmutz von Oberflächen abblitzen. Doch es gebe auch eine Kehrseite, warnen Experten und verweisen auf die Toxizität bestimmter Nanomaterialien. Die Industrie zeigt sich in der Öffentlichkeit offen für die Risikodebatte und mahnt einen sachlichen Diskurs an. Doch hinter den Kulissen ignorieren die EU beratende Industrieexperten wissenschaftliche Ergebnisse, um die Interessen ihrer Arbeitgeber zu wahren.
Politiker, sowie Verbraucher- und Umweltverbände wollen Nanoprodukte rechtlich an die Leine nehmen. Schon im April 2009 forderte das Europäische Parlament eigene Sicherheitsvorschriften für Nanomaterialien im EU-Chemikalienrecht. „Die Industrie sollte nicht erst Produkte auf den Markt bringen, für deren mögliche Gesundheits- und Umweltprobleme hinterher Lösungen gesucht werden müssen. Der Verbraucher darf nicht die ungeklärten Risiken der Nanopartikel tragen“, fordert Sylvia Maurer vom europäischen Verbraucherschutzverband BEUC (Bureau Européen des Unions de Consommateurs). Jüngst verlangte Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) ein Nanoproduktregister. Ein bevorzugtes Mittel dabei scheint die Blockade von Beschlüssen zu sein.
„Der Verbraucher darf nicht die ungeklärten Risiken der Nanopartikel tragen‘‘
Zwar lehnt der Verband der deutschen chemischen Industrie (VCI) ein Nanoproduktregister und neue Gesetze ab, verschließt sich jedoch einer Regulierung nicht ganz: er diskutiere mit deutschen und europäischen Behörden über eventuell erforderliche Präzisierungen bestehender Vorschriften. Auch der Verband der Europäischen chemischen Industrie (CEFIC) inszeniert sich als Unterstützer einer ,,angemessenen‘‘ Regulierung: hierfür wolle er eine fundierte wissenschaftliche Grundlage erarbeiten.
Trotz solcher Versprechen steckt die Regulierung der Nanotechnologie in den Startlöchern fest. Es fehlt schon die Grundlage: eine rechtlich verbindliche Definition des Begriffs ,,Nanomaterial‘‘. Zwar gibt es einen Konsens darüber, dass ,,Nano‘‘ Partikel meint, die in mindestens einer der drei Raumrichtungen weniger als 100 Nanometer (Millionstel Millimeter) messen. Doch über die Frage, welcher Anteil von Nanopartikeln ein Nanoprodukt ausmacht, ist Streit entbrannt.
Im Kern geht es darum, ob die Nanopartikel gezählt oder gewogen werden sollen. Bei der Herstellung der Produkte entstehen schließlich Teilchen unterschiedlicher Größe. Die Kommission möchte, dass in Nanoprodukten ein bestimmter Anteil an der Zahl aller Partikel unter 100 Nanometer liegen muss. Sie folgt damit der Empfehlung ihres wissenschaftlichen Ausschusses ,,Neu auftretende und neu identifizierte Gesundheitsrisiken‘‘ (SCENIHR). Industrieverbände fordern das genaue Gegenteil: Der Anteil an der Masse der Partikel muss eine bestimmte Grenze überschreiten.
Zwischen Wiegen und Zählen liegen aber Welten, wie ein einfaches Beispiel zeigt. Zerteilt man einen Würfel von einem Zentimeter Kantenlänge mit der Oberfläche eines Zuckertütchens in Würfelchen von 1,25 Millimeter Kantenlänge, erhält man 512 Partikel, die zusammen die Oberfläche einer Spielkarte haben. Teilt man weiter, bis Würfelchen mit einem Nanometer Kantenlänge entstehen, ergeben sich eine Trilliarde Teilchen, deren gemeinsame Oberfläche einem Fußballfeld entspricht. Die Masse des Materials ändert sich dabei nicht.
Dass eine kleine Masse von Nanopartikeln eine derart riesige Oberfläche hat, ist einer der Gründe für die Besorgnis der Risikoforscher. Die große Oberfläche lässt chemische Reaktionen schneller ablaufen, was sowohl erwünschte wie unerwünschte Effekte haben kann. Was bei Katalysatoren, also chemischen Reaktionsbeschleunigern, die sich selbst nicht verbrauchen, nützlich ist, kann im menschlichen Körper oder der Umwelt gefährlich sein.
Lesen Sie im zweiten Teil, wie die Industrie gegen die Nano-Regulierung argumentiert und ob sie dabei immer sachlich bleibt.
[…] des Begriffes Nanomaterial, die als Grundlage für die Regulierungen dienen soll (nanomagazin.net berichtete). Bis sich die Generaldirektionen zusammenrauften vergingen Monate. Das Ergebnis passt nicht […]